Zwei Schularten unter einem Dach, heißt immer wieder dafür zu sorgen, dass es keine Abgrenzung gibt, sondern alle Schüler sich ihrer Verbandsschule im Biet zugehörig fühlen.
Stand, 28.11.2016
Allgemeine Definition der Grundschule, lt. Kultusministerium:
Die Grundschule ist die gemeinsame Grundstufe des Schulwesens. Sie vermittelt Grundkenntnisse und Grundfertigkeiten. Ihr besonderer Auftrag ist gekennzeichnet durch die allmähliche
Hinführung der Schüerinnen und Schüler von den spielerischen Formen zu den schulischen Formen des Lernens und Arbeitens.
Dazu gehören die Entfaltung der verschiedenen Begabungen der Schülerinnen und Schüler in einem gemeinsamen Bildungsgang, die Einübung von Verhaltensweisen für das Zusammenleben
sowie die Förderung der Kräfte des eigenen Gestaltens und des schöpferischen Ausdrucks. Die Grundschule umfasst vier Schuljahre.
Ab dem Schuljahr 2015/2016 erhalten die Grundschulen im Land erstmals Poolstunden. Insgesamt stehen den Grundschulen 180 zusützliche Deputate zur Verfügung, um Kinder mit Sprachförderbedarf,
Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben oder in Mathematik gezielt fördern zu können.
Durch die zweckgebundenen Poolstunden haben die Schulen mehr Zeit für das einzelne Kind. Die Lehrerinnen und Lehrer können den unterschiedlichen Stärken und Lernentwicklungen der Kinder besser
gerecht werden und die Kinder bis zum Übergang in die weiterführenden Schulen gezielt unterstützen.
Stand, 27.11.2017
Allgemeine Definition der Gemeinschaftsschule, lt. Kultusministerium:
Die Gemeinschaftsschule ist eine leistungsorientierte Schule, die Kinder und Jugendliche mit unterschiedlichen Begabungen fördert. Dazu zählen Mädchen und Jungen, die sich mit dem Lernen schwer tun,
genauso wie solche mit sehr hohem Leistungsvermögen. Auch Kinder mit Behinderungen gehören dazu.
Mögliche Schulabschlüsse an der Gemeinschaftsschule
An der Gemeinschaftsschule werden dieselben Abschlussprüfungen wie an den anderen allgemein bildenden Schulen durchgeführt. Bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses,
insbesondere ausreichender Schülerzahl, kann die Gemeinschaftsschule eine eigene Oberstufe anbieten. Daneben ist bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen auch der Wechsel
in die Oberstufe eines allgemein bildenden Gymnasiums oder an ein berufliches Gymnasium möglich.
Lernen in der Gemeinschaftsschule
In der Gemeinschaftsschule wird nach den Bildungsstandards der Hauptschule, der Realschule und des Gymnasiums unterrichtet. Das Lernen wird in anregender Weise für die Schülerinnen und Schüler
gestaltet. Eigenständiges Lernen findet dabei genauso statt wie Lernen miteinander. Daneben werden auch traditionelle Unterrichtsmethoden angewandt. Die Schülerinnen und Schüler lernen in Begleitung
und unter Anleitung von Lehrerinnen und Lehrern. Diese nehmen dabei unterschiedliche Rollen ein: als Lernbegleiter, als Coach sowie als klassische Lehrperson.
Lernfortschritte sichtbar machen
Viele Schülerinnen und Schüler sind in verschiedenen Fächern unterschiedlich leistungsstark. In der Gemeinschaftsschule haben sie, außer in den Abschlussklassen und gegebenenfalls in der Oberstufe,
die Möglichkeit, in den einzelnen Fächern auf unterschiedlichem Niveau zu lernen. Damit alle Beteiligten den Lernfortschritt richtig einschätzen können, arbeiten die Schülerinnen und Schüler in der Regel
mit Kompetenzrastern.
Die Schülerinnen und Schüler erhalten dabei Rückmeldung auf die Fragen zu den jeweiligen Lerngebieten: "Was kann ich?" und "Wie gut kann ich es?" Das Kompetenzraster ermöglicht es,
den eigenen Lernprozess zu planen, sich Ziele zu setzen und das Lerntempo selbst zu finden. Damit wird auch eine zentrale Grundlage für Gespräche zwischen Schülerinnen und Schülern und Lehrerinnen
und Lehrern sowie für Beratungsgespräche mit den Eltern geschaffen.
Anstelle eines Zeugnisses, in dem die Leistung mit Noten beurteilt wird, erhalten die Schülerinnen und Schüler in der Gemeinschaftsschule einen detaillierten Lernentwicklungsbericht.
Auf Wunsch der Eltern kann der Bericht mit Noten ergänzt werden.
In der Gemeinschaftsschule gibt es kein Sitzenbleiben.
Das Kultusministerium erklärt die Gemeinschaftsschule: Erklärfilm zur Gemeinschaftsschule in Baden-Württemberg.