Stand, 27.12.2022
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter der Domain vib-neuhausen.de veröffentlichten Website desSchulverband Neuhausen im Enzkreis. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand, 27.12.2022
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 22.10.2022 durchgeführten Selbstbewertung.
Stand, 27.12.2022
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise vereinbar.
Stand, 27.12.2022
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 10 Absatz 1 L-BGG und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Stand, 27.12.2022
Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 10 Absatz 2 L-BGG darstellen würde.
Stand, 27.12.2022
Diese Erklärung wurde am 27.12.2022 erstellt und zuletzt am 29.12.2022 überprüft und aktualisiert.
Stand, 27.12.2022
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback
sowie alle weiteren Informationen können Sie gerne eine Nachricht an m.leberle@vib-neuhausen.de senden.
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Internetseite aufgefallen? Dann nutzen Sie m.leberle@vib-neuhausen.de, um uns eine Nachricht zukommen zu lassen.
Stand, 27.12.2022
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde oder diese nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre
Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3
Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Frau Stephanie Aeffner
Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg
Else-Josenhans-Str. 6
70173 Stuttgart
Baden-Württemberg
Telefonnummer: Telefonnummer:0711 279-3358
Telefonnummer der Geschäftsstelle: 0711 279-3360 (Geschäftsstelle)
E-Mail: Poststelle(@)bfbmb.bwl.de
Website:
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/ministerium/
https://www.behindertenbeauftragter.de/DE/Presse-und-Aktuelles/Links/links_node.html
Hiermit verweisen wir auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG
Zum L-BGG § 12